Aktuelle Beiträge
Beitrags- und Gebührenordnung 2026
Der Grundbeitrag wird durch den Hauptvorstand des SV Blau-Gelb Dernau bis zum 31.03. eines Jahres eingezogen.
Der Abteilungsbeitrag Tennis (Saisonkarte + Arbeitsleistung) wird durch die Abteilung Tennis eingezogen.
Die aktuellen Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:
Erwachsene ab 18 Jahre
Aktive Inaktive Förderbeitrag
Grundbeitrag SV Dernau 72,00 € 72,00 € 0,00 €
Saisonkarte Tennis 60,00 € 15,00 € 25,00 €
Arbeitsleistung* 40,00 € 0,00 € 0,00 €
Gesamtbeitrag 172,00 € 87,00 € 25,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Grundbeitrag SV Dernau 48,00 €
Saisonkarte Tennis 30,00 €
Arbeitsleistung* 0,00 €
Gesamtbeitrag 78,00 €
Saisonkarten für Nichtmitglieder
Erwachsene 175,00 €
Kinder/Jugendliche 100,00 €
Nichtmitglieder des SV BG Dernau haben, ab der jährlichen Freigabe der Plätze durch den Tennisvorstand, die Möglichkeit die Plätze vergleichbar den Mitgliedern zu nutzen. Die Reservierung der Plätze erfolgt über Courtbooking (App, Homepage).
Die Teilnahme an Medenrundenspielen setzt aus versicherungsrechtlichen Gründen die Mitgliedschaft in einem Verein voraus.
Gastspieler aus anderen Vereinen
Erwachsene 100,00 €
Kinder/Jugendliche 50,00 €
Gastspieler, die bei einem anderen Sportverein Mitgliedsbeiträge bezahlen, erhalten bei Vorlage einer jährlichen Mitgliedsbescheinigung
Ihres "Stammvereines" die Möglichkeit als Gastspieler vergünstigt die Plätze zu nutzen.
Sonstige Mitgliedschaftsrechte des SV BG Dernau sind nicht enthalten.
Stundenweise Anmietung der Plätze
Platzmiete/Stunde 20,00 €
Nichtmitglieder/Gäste und sonstige Freizeitspieler haben die Möglichkeit die Tennisplätze stundenweise über Courtbooking zu buchen.
Die Bezahlung erfolgt in bar bei einem Vorstandsmitglied oder per PayPal via Courtbooking.
*Der Beitragsanteil "Arbeitsleistung" ist von allen Erwachsenen (4 Std/Jahr) durch Mitarbeit bei den notwendigen Frühjahrs- und Herbstarbeiten auf der Tennisanlage, bei Veranstaltungen der Tennisabteilung oder sonstigen bekannt gemachten notwendigen Tätigkeiten zu erbringen. Der Wert einer Arbeitsstunde wird mit 10,00 € festgelegt.
Der Beitragseinzug für die Arbeitsleistung erfolgt zu Saisonbeginn in voller Höhe, der zu Saisonende je nach erbrachter Arbeitsleistung ganz oder teilweise wieder zurück erstattet wird.